Mandantenstruktur

Mandantenstruktur


Zu den Mandanten meiner Kanzlei zählen Personen aus diversen beruflichen und gesellschaftlichen Schichten, Arbeitnehmer, Führungskräfte (Geschäftsleitung, Manager), Selbständige, kleine bis mittelständische Unternehmen, ein Wirtschaftsverband.

 

Die Kanzlei hat langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betreuung von Arbeitnehmern und Führungskräften (Geschäftsleitung, Manager) bezüglich der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Aushandeln von Abfindungen etc.

 

Den Kernbereich der praktischen Tätigkeit nimmt die Besprechung mit dem Mandanten zur Problemanalyse, das herausarbeiten und verfolgen des Ziels der Mandatierung, insbesondere die Ausarbeitung des Sachverhalts, Schreiben und Schriftsätzen ein. Wichtig ist es, den Mandanten zu verstehen, sein Problem ernst zu nehmen, möglichst eine geistige Wellenlänge mit dem Mandanten herzustellen, um mit ihm an einem Strang zu ziehen, um seine Ziele möglichst effizient zu verfolgen und den Mandanten auch psychisch zu unterstützen, damit er sich möglichst im Laufe des Mandats trotz seiner Probleme besser fühlt.

 

Dies ist besonders bei Opfern von Mobbing, Stalking und existenzgefährdenten Problemen im Arbeits- oder Geschäftsbereich wichtig.

Deshalb sollte der Mandant Verständnis dafür aufbringen, dass eine kompetente anwaltliche Dienstleistung ihren Preis hat.

 

Guter Rat muss nicht teuer sein.

Aber für billige Ratschläge steht meine Kanzlei nicht zur Verfügung.

Kompetente anwaltliche Dienstleistung hat ihren Preis und muss diesen auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen haben.

 

Ob ein Mandat aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten

angenommen wird, entscheidet sich u.a. danach, ob die angestrebte Problemlösung nach meiner Überzeugung in den fachlichen Kompetenzbereich meiner Kanzlei fällt, Rechtsanwalt und Mandant am selben Strang ziehen, also zusammenarbeiten können und natürlich die Vergütungsfrage geklärt ist.


Bestimmte Mandate nehme ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an und andere ausschließich über Vergütungsvereinbarung, wobei mein Stundensatz derzeit in der Regel € 300,00 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) in besonders anspruchsvollen Fällen nach separater Vereinbarung und als Mindestvergütung die gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ein bestimmter Mindestgegenstandswert vereinbart werden.

 

Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, trägt der Mandant das Risiko, ob und inwieweit die Rechtsschutzversicherung für die Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten, gegnerische Kosten etc. aufkommt.

 

Kostenschuldner gegenüber meiner Kanzlei ist der Mandant.

Natürlich werden Zahlungen von Rechtsschutzversicherern auf die Vergütungsansprüche angerechnet.

 

Soweit in Spezialbereichen Expertenwissen erforderlich ist oder ein Rechtsgebiet von meiner Kanzlei nicht bearbeitet wird, werden die entsprechenden Experten entweder in Abstimmung mit dem Mandanten zugezogen oder der Mandant an die jeweilige Kanzlei verwiesen, die auf das jeweilige Gebiet spezialisiert ist.

 

 

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